Entsetzen über die ablehnende Haltung der SPD / Kein einklagbarer Anspruch
„Entsetzt“ sind die Heidenroder Grünen über die Haltung der SPD in Sachen Innenministererlass. Damit gefährde sie nicht nur die in Aussicht gestellte Hilfe für Heidenrod, sondern setze sich - im Widerspruch zu ihrem früheren „durchaus verantwortungsvollen“ Verhalten - ins Unrecht, heißt es in einer Pressemitteilung der Grünen. Wie berichtet, lehnt es die SPD ab, die Bedingungen des Ministeriums für einen Zuschuss aus dem Landesausgleichsstock zu erfüllen.
Die Haltung der SPD wäre nur dann zu verstehen, wenn die Gemeinde einen einklagbaren Anspruch gegen das Land hätte, finanziell saniert zu werden. Leider sei das aber nicht der Fall. Kommunale Selbstverwaltung bedeute nicht, dass die Gemeinde darauf los verwalten und wirtschaften könne und Land wie Bund hierfür die Kosten zu tragen hätten. Vielmehr habe die Gemeinde selbst eine Abgabenhoheit.
Sie könne und müsse Gebühren und Beiträge erheben sowie Grund- und Gewerbesteuer von ihren Bürgern beanspruchen, damit sie die Kosten ihrer Selbstverwaltung auch selbst tragen kann. „Erst wenn sie davon verantwortungsvoll Gebrauch gemacht hat und trotzdem finanziell nicht auskommt, kann sie um Hilfe von außen ersuchen“.
In keinem Bericht kostendeckende Gebühren
Heidenrod habe in den vergangenen 30 Jahren in keinem Bereich eine kostendeckende Gebühr erhoben und nur auf mäßigem Niveau Grundsteuer und Gewerbesteuer verlangt. Von einem verantwortungsvollen Umgang mit der Abgabenhoheit könne deshalb nicht die Rede sein. Der Innenministers sei im Recht, wenn er ein verantwortungsvolle Vorgehen einfordere, ehe er weitere Finanzhilfe gewähre. Die „geradezu bockige Verweigerungshaltung der SPD“ sei demgegenüber völlig unverständlich.
Die Grünen teilen allerdings die Einschätzung der übrigen Fraktionen, dass auch mit kostendeckenden Gebühren und zumutbaren Steuererhöhungen die Defizite nicht auszuräumen sind. Die Schlüsselzuweisungen des Landes, die bis 1985 die Belastungen der Gemeinde für die Kreis- und die Schulumlage deckten und einen Überschuss von 165 000 Euro pro Jahr erbrachten, seien in den letzten zehn Jahren deutlich geringer als die Kreis- und Schulumlage ausgefallen. Allein aus dieser Ausgabe entstehe jährlich ein Defizit von 1,5 Millionen Euro.
Reform der kommunalen Finanzen „unaufschiebbar“
Seit der Gebietsreform seien viele gesetzlicher Verpflichtungen für die Gemeinde entstanden, die sie aus eigener Finanzkraft nicht erfüllen könne. Hier sei eine umfassende Reform des kommunalen Finanzwesens unaufschiebbar geboten. Ein „nennenswertes Hoffnungssignal“ sei der vom neuen Ministerpräsidenten für 2012 angekündigte Finanzrettungsschirm für die Kommunen in Höhe von drei Milliarden Euro.
Die Grünen hoffen, dass die Gemeindevertretung den umstrittenen Bedingungen des Innenministers doch noch zuzustimmt, zumal der Vertreter des Innenministeriums im Haupt- und Finanzausschuss Verhandlungsbereitschaft bezüglich der Erfüllung der Hallengebührenauflage signalisiert habe.
Wenn die Gemeindevertretung hingegen der Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschusses folge, bestehe die Gefahr, dass nicht nur die noch ausstehenden 557 000 Euro verloren gehen, sondern auch die bereits gezahlten 550 000 Euro zurückgezahlt werden müssen.
Darüber hinaus könne die Gemeinde zumindest für die Jahre 2009, 2010 und 2011 jegliche Unterstützung vergessen. Damit verschlechtere sie ihre Ausgangssituation für die Berücksichtigung beim Finanzrettungsschirm erheblich. Dies werde im Ergebnis nicht nur der Gemeinde schaden, sondern auch erhebliche Nachteile für die Vereine mit sich bringen, heißt es in der Presseerklärung der Grünen abschließend.
Quelle:
Grüne: Bockige Verweigerung (Wiesbadener Tagblatt, 06.11.2010)| < Zurück zu: Weiter Ringen um die Auflagen | Weiter zu: Heidenrod will Einwohner nicht stärker zur Kasse bitten > |
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